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Insolvenz Schulden-Von Überschuldung spricht man, wenn die Schulden des Kreditnehmers sein veräußerbares Vermögen bzw. pfändbares Einkommen übersteigen. Bei einer natürlichen Person ist sie gegeben, wenn ihre Zahlungsverpflichtungen nicht durch Veräußerung ihres verwertbaren Vermögens (Zwangsvollstreckung) und durch Lohn- bzw. Gehaltspfändung in den folgenden 6 Jahren voraussichtlich getilgt werden können. In einer solchen Situation besteht die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren mit einer gerichtlichen Zahlungs-Entpflichtung (Schuldenbefreiung) nach einer sechs Jahre dauernden Treuhandzeit ("Wohlverhaltensperiode") zu beantragen. Hilfestellung bieten Rechtsanwälte oder landesrechtlich anerkannte Insolvenzberatungsstellen (Schuldnerberatung oder Resolvenzberatung).

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