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Zwangsvollstreckung
im Internet
Information-Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung ist das Verfahren zur zwangsweisen
Durchsetzung der mit einem Vollstreckungstitel titulierten Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner. Die Zwangsvollstreckung darf auf Grund des
staatlichen Gewaltmonopols nur durch staatliche Stellen betrieben werden.
Zuständig sind dabei im einzelnen:
- der Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung
wegen einer Geldforderung in körperliche Sachen und wegen Herausgabeansprüchen
(§§ 808 ff., 883 ff. ZPO)
- das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zur
Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte sowie für die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von
Grundstücken
- die Vollstreckungsstelle der jeweils zuständigen Behörde (Innendienst und
Vollziehungsbeamte)
- das Grundbuchamt zur
Eintragung einer Zwangshypothek
- das Insolvenzgericht zur Gesamtvollstreckung.
- das Prozessgericht
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Quelle:Wiki
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