Zentraler Kreditausschuss
Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) ist eine Einrichtung
der Kreditinstitute in Deutschland zur gemeinsamem Meinungs- und Willensbildung
und zur Vertretung der Interessen der Kreditwirtschaft gegenüber staatlichen
Institutionen.
Der Zentrale Kreditausschuss wurde 1932 gegründet. In ihm sind die fünf
Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft vertreten:
Insgesamt repräsentiert der Zentrale Kreditausschuss alle Banken, die direkte
Mitglieder oder Mitglieder der Mitgliedsverbände dieser Spitzenverbände sind.
Derzeit (2005) sind dies zirka 2.300 Kreditinstitute mit Sitz in
Deutschland.
Der Zentrale Kreditausschuss ist weder als Verein noch als Gesellschaft
organisiert. Er hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und keine Postanschrift.
Der Außenauftritt und die Veröffentlichung seiner gemeinsamen Positionen wird
jeweils vom federführenden Verband übernommen. Die Federführung wechselt
jährlich zu Beginn des Kalenderjahres zwischen dem Deutschen Sparkassen- und
Giroverband, dem Bundesverband deutscher Banken und dem Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken.
Durch die Zusammenarbeit im Zentralen Kreditausschuss versuchen die Verbände,
gemeinsame Standpunkte in Fragen des Bankrechts, der Bankpolitik und der Praxis
des Bankgeschäfts zu formulieren. Die Positionen werden einstimmig beschlossen
und in schriftlichen Stellungnahmen festgehalten. Der Zentrale Kreditausschuss
vertritt die gemeinsamen Standpunkte gegenüber Regierung, bank- und
finanzwirtschaftlichen Institutionen, wie zum Beispiel der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sonstigen Behörden und den
gesetzgebenden Organen in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.
Die Veröffentlichung der Stellungnahmen und weiterer Pressemitteilungen ist eine
der Aufgaben des federführenden Verbands.
Die Arbeit des Zentralen Kreditausschusses wird in Arbeitsausschüssen
durchgeführt, die regelmäßig zusammenkommen. Hierzu gehören zum Beispiel der
Zentrale Wettbewerbsausschuss oder der Arbeitsstab Geldautomaten Zu den wichtigsten Arbeitsgebieten des Zentralen
Kreditausschusses (ZKA) gehören
- Fragen mit rechts- und steuerpolitischem Bezug
- Regelungen des Bankenaufsichtsrechts
- standardisierte Regelungen im Zahlungsverkehr
- übergreifende Fragen des Wertpapiergeschäfts
Dem Zentralen Kreditausschuss gehören folgende Spitzenverbände
der Kreditwirtschaft an:
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Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.
V. Schellingstraße 4 10785 Berlin Tel. 030 / 20 21-0
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Bundesverband deutscher Banken
e. V. Burgstraße 28 10178 Berlin Tel. 0 30 / 16 63-0
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Bundesverband Öffentlicher Banken
Deutschlands e. V. Lennéstr. 17 10785 Berlin Tel. 030 / 81
92-0
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Deutscher Sparkassen-
und Giroverband e. V. Simrockstr. 4 53113 Bonn Tel. 02 28 / 20
40
Charlottenstr. 47 10117 Berlin Tel. 030 / 20 22 50
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Verband deutscher
Pfandbriefbanken e. V. Georgenstraße 21 10117 Berlin Tel. 030 / 20
91 50
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