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  Kapitalanlagegesellschaften

Unter einer Investmentgesellschaft, auch Kapitalanlagegesellschaften (KAG), versteht man eine Institution (zumeist in Form einer GmbH oder AG), die an die Öffentlichkeit Anteilscheine ausgibt. Das können zum Beispiel Fondsanteile sein. Die aus diesem Verkauf erzielten Einnahmen werden zum Kauf eines Portfolios aus Wertpapieren (z.B. Aktien und Anleihen, Immobilien) verwendet. Steigt der Wert des Portfolios, so profitiert der Inhaber der Fondsanteile. Sinkt er, so trägt er die Verluste. Man spricht von Investmentfonds.

Das KAGG dient in erster Linie dem Schutz der Anleger.

Es regelt unter anderem:

  • die Rechtsform der Investment-Gesellschaften als Kreditinstitute, die damit der BAFin unterliegen
  • die Rechtsverhältnisse zwischen Investment-Gesellschaft, Anlegern undInvestmentfonds
  • das Einschalten einer Depotbank
  • den Mindestinhalt der Vertragsbedingungen
  • die Bildung eines Aufsichtsrats
  • die Prüfungs- und Veröffentlichungsvorschriften sowie
  • die steuerlichen Fragen

weitere Begriffe:
Grundstück  Immobilie  Bauwerk  Hypothekenbankdarlehen Bausparverträge  Grundpfandrecht  Beleihungsobjekt  Immobilienfonds   Kapitalanlagegesellschaften  Mezzaninkapital  Equity Kicker

Kapitalanlagegesellschaften,auch Investmentgesellschaften bedürfen spezieller Konzessionen und werden von der jeweiligen Aufsichtsbehörde (siehe Tabelle unterhalb) überwacht. Bei Neuauflage eines Wertpapieres muss dieses genehmigt und in amtlichen Blättern angezeigt werden, außerdem müssen Wertpapierkurse in dafür geeigneten Tageszeitungen veröffentlicht werden.