Unter einem
Grundstück versteht man in der Umgangssprache einen äußerlich erkennbar abgegrenzten Teil der Erdoberfläche.
Der juristische Begriff weicht hiervon ab: Der Begriff des Grundstücks wird im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht näher definiert, sondern vorausgesetzt. Sein Gehalt ergibt sich aus der Grundbuchordnung: Grundstück bezeichnet danach im deutschen Sachenrecht einen räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt oder unter einer eigenen Nummer auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt verzeichnet ist. Es kann als Personalfolium und als Realfolium aufgestellt sein. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren, in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang bestehenden Flurstücken bestehen.Hypothek Umschuldung
Ein Grundstück, das gemäß den öffentlich-rechtlichen Vorschriften mit Gebäuden bebaut ist oder bebaut werden darf, wird als Baugrundstück bezeichnet.Bei einer Baufinanzierung ist das Grundstück das Gelände auf dem die Immobilie gebaut werden soll.Man kann das Grundstück das meist größer ist ,wie der Grundriss des Hauses mitfinanzieren.Ist das Baugrundstück schon vorhanden kann man es als Sicherheit zur Finanzierung nutzen und somit auch die Kosten und die aufzunehmende Finanzierungssumme geringer halten.
Zum Grundstück gehören nach den deutschen gesetzlichen Bestimmungen als wesentliche Bestandteile (§§ 93-94 BGB) insbesondere die fest mit dem Grund und Boden verbundenen Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen sowie der Aufwuchs. Grund und Boden sowie die damit fest verbundenen Gebäude und bauliche Anlagen bilden also eine sachliche und rechtliche Einheit, so dass diese grundsätzlich (Ausnahmen: Wohnungseigentum, Erbbaurecht) keinen unterschiedlichen Eigentümer haben können.Baufinanzierung Umschuldung