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Informationen über Kredite für Rentner und Ruheständler
Wenn Sie Ihren verdiente Rente in Ihrem Ruhestand geniessen, oder Erwerbsunfähigskeitsrentenr oder Pensionär sind, können auch sie einen Kredit beantragen.
Als Rentner müssen Sie eine frei verfügbares Einkommen haben, das die Ratenzahlung ermöglicht. Der zu beantragende Kredit muss bis zum 71.ten Lebensjahr vermittelt und muss spätestens bis zum 72ten Lebensjahr zurückgezahlt werden. Die Schufa des Antragstellers muss sauber sein, da für Rentner ein Kredit ohne Schufa nicht möglich ist. Wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen können Sie hier Ihren >> Kredit << beantragen
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