Partiarisches Darlehen |
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Was ist ein Partiarisches Darlehen
Bei einem partiarisches Darlehen vereinbaren die Parteien den Anteil am Gewinn oder Umsatz eines Unternehmens oder eines Geschäfts, zu dessen Zweck dieses Darlehen gewährt wurde. Man nennt es auch ein Beteiligungsdarlehen. Neben der Gewinnbeteiligung kann eine Zinszahlungspflicht vereinbart
werden. Die Zahlungen aus dem Darlehen sind
kapitalertragsteuerpflichtig. Im Gegensatz zur Stillen Gesellschaft kann durch den Kreditgeber kein Einfluss auf die Unternehmensgeschäfte genommen werden. Zudem ist eine Beteiligung am Verlust des Unternehmens ausgeschlossen. Gewisse Kontrollrechte können von den beiden Partnern gesondert vereinbart werden.
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weitere Angebote Darlehen: Forward Darlehen
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