Bei der praktischen Durchführung der Arbitrage kauft der Arbitrageur (meist
unter Einsatz hoher Volumina) das billigere Instrument, bei (theoretisch)
simultanem Verkauf des teureren Instruments, ohne dass es für ihn dabei zu
nennenswerten Nettoausgaben kommt. Jede Arbitrage beruht hierbei auf dem
ökonomischen "Gesetz des einheitlichen Preises" ("Law of One Price") (siehe
unten), das für gleichwertige Handlungsalternativen gleiche Preise
postuliert.
In einer strengeren Definition gilt Arbitrage nur dann als möglich, wenn die
Gewinnerzielung
nicht nur risikoarm, sondern risikolos, also sicher erfolgen kann. Wenn
eine Gewinnerzielung sicher erfolgen kann, muss sie, um sicher zu sein,
üblicherweise sofort ("in Null Zeit")
erfolgen, da sonst üblicherweise das Risiko besteht, dass sich mit der Zeit die
Marktpreise ändern und so das
Arbitrage-Kalkül nicht mehr
aufgeht.