Das deutsche Investmentgesetz (InvG) wurde durch das
Investmentmodernisierungsgesetz geschaffen und reformierte auf Initiative der Bundesregierung folgende bis dann
geltende Regelungen:
- Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und
- Auslandinvestment-Gesetz (AuslInvestmG).
Investmentvermögen im Sinne des Satzes 1 sind Vermögen zur gemeinschaftlichen
Kapitalanlage, die nach dem Grundsatz der Risikomischung in
Vermögensgegenständen im Sinne des § 2 Abs.4 angelegt sind.
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