Verkauft man Wertpapiere oder Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist mit
Gewinn, dann muss man den sogenannten Spekulationsgewinn versteuern: Es
fällt Spekulationssteuer an. Dabei erhöhen die
Gewinne das sonstige Einkommen und werden mit diesem versteuert. Verkauft man
die Wertpapiere bzw. Immobilien nach Ablauf der Spekulationsfrist, dann bleibt
der Gewinn steuerfrei