Hypothek
Schaut man im Deutschen Wörterbuch unter dem Begriff "Hypothek"
nach,findet man dort folgende einfache Worterklärung:
Die Hypothek ist die Belastung eines Grundstückes mit einem
Grundpfandrecht zur Sicherung eines Darlehens oder auch Finanzierung
Eine Hypothek ist ein beschränktes, dingliches Recht an einem Grundstück. Sie
erlaubt es dem Hypothekengläubiger sich aus dem Grundstück durch dessen
Verwertung zu befriedigen. Die Hypothek zählt damit zu den Grundpfandrechten. Im Bankwesen wird die Hypothek als Sicherungsmittel
für Kredite eingesetzt. Umgangssprachlich wird
daher häufig nicht nur das Grundpfandrecht, sondern auch das damit verbundene Darlehen als Hypothek
bezeichnet.
Deutsches Recht
Die Hypothek ist nach deutschem Sachenrecht ein Grundpfandrecht. Es kann am Eigentum an einem Grundstück, am Erbbaurecht, am Wohnungseigentum oder am Gebäudeeigentum
begründet werden. Der Inhaber der Hypothek ist berechtigt, die Zahlung einer
bestimmten Geldsumme aus dem Grundstück zu fordern. Das heißt, der
Hypothekengläubiger darf Substanz und Nutzungen des Grundstücks durch Zwangsvollstreckung (§1147 BGB) nutzen, um
die festgelegte Geldsumme zu erhalten. Dies kann der Schuldner durch Zahlung an
den Gläubiger verhindern, § 1142 BGB. Durch die Hypothek ist das Grundstück dem
Gläubiger verpfändet. Die Bedeutung der Hypothek tritt in der Praxis zu Gunsten
der Grundschuld immer weiter
zurück.
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