Mit Hilfe einer Risikoklassifizierung können Kreditinstitute ihre Kunden nach deren Ausfallwahrscheinlichkeit einordnen.
Dabei werden Kreditnehmer in
Risikoklassen zusammengefasst. Je höher die Wahrscheinlichkeit liegt, dass ein
Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, desto
schlechter fällt seine Risikoklasse aus.
Nach den Anforderungen der Bankenaufsicht (in Deutschland niedergelegt in
den Mindestanforderungen
an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute) ist eine derartige
Klassifizierung im Kreditgeschäft zwingend vorgeschrieben. Allerdings können
Banken und Sparkassen nach
unterschiedlichen Verfahren vorgehen.
Wenn das Kreditinstitut nach den Anforderungen von Basel II den Weg der bankinternen
Eigenkapitalunterlegungsansätze (Internal Ratings Based, IRB-Basis- und
fortgeschrittener IRB-Ansatz) gewählt hat, müssen die Kunden mit Hilfe eines Scoring- bzw. Rating-Verfahrens klassifiziert werden. Sofern diese
Vorgehensweise von der Aufsichtsbehörde (in Deutschland der BaFin) anerkannt wurde, sind damit automatisch auch die
Forderungen der MaK nach einem anerkannten
Risikoklassifizierungsverfahren erfüllt.
Bei Wahl des, auf externen Ratings (Ratingagenturen) beruhenden,
Standardansatzes von Basel II brauchen Kreditinstitute seitens der MaK zwingend
ein eigenes Risikoklassifizierungsverfahren, das von der Aufsicht abgenommen
wird, aber kein Rating/Scoring nach Basel II.
Die Unterscheidung soll es vor allem Kreditinstituten mit geringer Größe und
einfach strukturiertem Kundengeschäft erlauben, auch gröbere und weniger
aufwendige Verfahren zur Risikoklassifizierung einzusetzen.