Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
wurde am 1. Mai 2002 als Nachfolgerinstitution des BAKred
(ehemaliges Bundesaufsichtsamt für
das Kreditwesen), des BAWe (Bundesaufsichtsamt
für den Wertpapierhandel) und des BAV (Bundesaufsichtsamt
für das Versicherungswesen) auf der Grundlage des "Gesetzes über die
integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht" (FinDAG) vom 22. April 2002
gegründet.
Mit der Gründung der BaFin gibt es in Deutschland erstmals eine einheitliche
staatliche Aufsicht für alle Bereiche des Finanzwesens, wie Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute,
Versicherungsunternehmen und
Wertpapierhandelsunternehmen.
Die Verflechtungen auf den Kapitalmärkten und die damit verbundenen Risiken sollen dadurch besser erfassbar und
handhabbar werden. Die Bundesanstalt soll so einen Beitrag zur Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland
leisten.
Die BaFin unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.
Sie ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
mit ihrem Hauptsitz in der Bundesstadt Bonn und einem weiteren Dienstsitz in Frankfurt am
Main.
Die BaFin beschäftigt rund 1.500 Mitarbeiter und wird vollständig durch
Gebühren und Umlagen der beaufsichtigten Institute und Unternehmen finanziert;
sie ist damit unabhängig vom Bundesetat.
Von der BaFin werden etwa 2.400 Kreditinstitute, ca. 800 Finanzdienstleistungsinstitute
und ca. 700 Versicherungen
sowie der Gesamte Wertpapierhandel beaufsichtigt. (Stand: April 2004).