Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Bauspardarlehens entsteht aus der
Einrichtung des Vertrages nicht.
Nach Einrichtung des Bausparvertrages kann es, je nach Bedarf des Bausparers,
erforderlich sein, bis zum Erreichen der Darlehensphase einen Zwischen- oder
Vorfinanzierungskredit einzurichten.
Die Quelle Bausparkasse ist seit Jahren erfolgreich am Markt tätig. Gegründet
1990 als erste Direkt-Bausparkasse Deutschlands, ist sie "Pionier" im
Direktvertrieb von Finanzdienstleistungen.Die Kombination von vorteilhaften Konditionen mit innovativen Angeboten und
einem umfassenden Servicepaket sichert beim Quelle-Bausparen bei Vergleichen immer wieder die
vorderen Plätze. So ist z.B. das Bausparprodukt DirektPlus seit Jahren immer
wieder in der Spitzengruppe von FINANZtest beim Renditesparen.