In dieser stark durch Amerika und England geprägten Branche werden zwei
Schlagworte verwendet, die unterschiedliche Produkte, Märkte und Kundengruppen
unterscheiden. Man spricht von Venture Capital und Private Equity.
Sogenannte Private-Equity-Gesellschaften erwerben meist Mehrheitsanteile oder
qualifizierte Minderheiten an Unternehmen, die Gewinne erwirtschaften.
Qualifizierte Minderheiten beinhalten umfassende Mitsprache- und
Veto-Rechte.
Private Equity Gesellschaften erwerben Unternehmen(-santeile) mit
Eigenkapital und Fremdkapital (Bankdarlehen). Durch die zukünftige Rückführung
der Darlehen aus den Unternehmensgewinnen erhofft man sich letztendlich den
Erwerb des Unternehmens nur durch den Eigenkapitalanteil. Man spricht daher auch
von Leverage-Effekt
(=Hebel) des Eigenkapitals durch einen Anteil Fremdkapital.
Der Anteil von Eigenkapital zu Fremdkapital hängt von den zur Bedienung von
Zins und Tilgung zukünftigen freien Mitteln des Unternehmens ab. Als grobe
Richtung kann 40% Eigenkapital zu 60% Fremdkapital dienen. Im Jahre 2005 spricht
man überzogen von Heuschrecken, die bis zu über 90% Fremdkapital zu Erwerb der
Anteile einsetzen. Um diese Last zu bedienen muss ein Unternehmen sehr stark
einsparen, meist an Personal und an Forschung und Entwicklung. Die Folgen daraus
können für die Zukunft des Unternehmens dramatisch sein. Jedoch tritt ein
regulierender Effekt ein, da eine Private Equity Gesellschaft nur Geld verdient,
wenn das Unternehmen zu einem höheren Preis veräußert werden kann als zu dem es
erworben wurde. Ist also ein Unternehmen völlig ausgehöhlt, dürfte es schwer
sein dies zu verkaufen.
Venture-Capital-Gesellschaften sind eine besondere Form der Beteiligungsgesellschaft, die sich
grundsätzlich an Unternehmen in einer frühen Unternehmensphase befinden und
häufig noch keine Gewinne oder Cash-Flows erwirtschaften.
Es handelt sich dabei um ein Risikokapital. Eine Venture-Capital-Gesellschaft
beteiligt sich an einem wachstumsorientierten Unternehmen mit hohen
Ertragschancen. Das Risiko, dass die
Venture-Capital-Gesellschaft dabei eingeht, ist hoch.
Die Höhe der Beteiligung
beträgt häufig unter 50 Prozent, daher handelt es sich um eine
Minderheitsbeteiligung aber mit entsprechenden Kontroll- und
Mitspracherechten.
Der Venture-Capital-Geber erwartet sich neben einer Gewinnbeteiligung vor allem auch eine Wertsteigerung
seines Geschäftsanteils, den er nach fünf bis sieben Jahren verkaufen möchte.
Nach dem Versiegen der Börse als Verkaufsweg im Jahre 2000 ist der häufigste Weg
auf absehbare Zeit noch immer der Verkauf an einen industriellen Partner, der
sogenannte Trade-Sale.
Venture Capital muss nicht zurückgezahlt werden, geht aber im Erfolgsfall
über den Verkauf der Anteile mit Gewinn an die Investoren zurück