Disagio (von ital. disagio, Abgeld, Abzug,
Abschlag; auch Damnum von lat.
damnum, Verlust, Einbuße) ist ein Abschlag vom Nennwert oder der Parität, der bei Ausreichung eines Kredit oder Ausgabe eines Wertpapiers oder von Geldsorten vereinbart werden kann. Das Disagio wird
in der Regel in Prozent angegeben.
Grund eines Disagios ist die Vereinbarung eines niedrigen Zinssatzes, wodurch
die spätere Belastung bei der Rückzahlung geringer gehalten werden kann.
Außerdem kann der Betrag des Disagios im Jahr der Auszahlung und bei Erfüllung
der Rahmenbedingungen steuerlich geltend gemacht werden.