Wer heute im Kapitalmarkt Kapital (Geld;
im weiteren Sinne auch Sachen oder andere
Verfügungsrechte)
anbietet, tut dies in der Absicht, später mehr Kapital zurückzuerhalten, als
wenn er das Geld nicht anbieten würde:
- Der Kapitalgeber erwirbt mit der Widmung seines Kapitals für
investive Zwecke gegenüber dem Kapitalnehmer einen vertraglichen Anspruch auf
zukünftige Auszahlung von Kapital.
- Der Kapitalnehmer tritt als Nachfrager für Kapital an den
Kapitalmarkt und als Anbieter von zukünftigen Auszahlungsansprüchen.
Zu den Markthandlungen im Kapitalmarkt gehören u.a. der Umsatz von Aktien und Anleihen, die Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft
oder die Aufnahme eines Kredites durch
eine natürliche
Person.
Die vertragliche Laufzeit der Kapitalüberlassungen (Fristigkeit) im
Kapitalmarkt beträgt i. d. R. mehr als ein Jahr. Bei kürzeren Laufzeiten wird
häufig vom Geldmarkt
gesprochen.