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Ein Großkredit (nach deutschem Recht § 13 KWG) ist ein Kredit, der 10 % des haftenden
Eigenkapitals des gewährenden Kreditinstituts übersteigt.
Ebenso wie ein Millionenkredit ist er der Bundesbank anzuzeigen. Ein einzelner Großkredit darf
ohne Zustimmung der BaFin
nicht mehr als 25 % des haftenden Eigenkapitals des
Kreditinstituts betragen (Großkrediteinzelobergrenze). Alle Großkredite
eines Kreditinstituts zusammen dürfen ohne Zustimmung der BaFin
nicht mehr als das Achtfache des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstituts
betragen
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Kredit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia
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