Als Kreditwesengesetz oder kurz KWG wird in Deutschland das Gesetz über das Kreditwesen
bezeichnet. Gegenwärtig rechtskräftig ist das KWG in der Neufassung der Bekanntmachung vom
9. September 1998 (BGBl. I S.
2776), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22. Mai 2005. Die
jeweils gültige Fassung des Kreditwesengesetzes ist auf der Webseite der
BaFin zu finden.Hauptzwecke des KWG sind: