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Klumpenrisiko

Mit Klumpenrisiken bezeichnet man im Bankwesen einzelne Ausfallrisiken, die die Risikotragfähigkeit der Bank erreichen oder übersteigen. Geht eine Bank derartige Risiken ein, beispielsweise durch Vergabe von Großkrediten an einen einzelnen Kreditnehmer, besteht die Gefahr, dass beim Ausfall dieses einzelnen Schuldners die Bank als ganzes in Schwierigkeiten gerät.

Der Gesetzgeber verschiedener Länder hat daher durch verschiedene Vorschriften, insbesondere durch die Einführung von Höchstkreditgrenzen, dafür gesorgt, dass Klumpenrisiken bei Banken vermieden bzw. beschränkt werden. Eine Bank darf in Deutschland nach § 13 KWG höchstens 25 % ihres haftenden Eigenkapitals (HEK) an einen einzelnen Kreditnehmer vergeben. Die meisten Banken versuchen jedoch, die Verteilung des Kreditportfolios auf ihre Kreditnehmer wesentlich breiter zu streuen. Eine Granularität zwischen 2 - 5 % wird dabei angestrebt, das heißt auf einen Kreditnehmer entfallen maximal 2 - 5 % des HEK.

Klumpenrisiken können jedoch auch dadurch entstehen, daß eine Bank Kredite vorwiegend an Schuldner einer bestimmten Branche oder Region vergibt. Gerät die Branche oder die Region durch die wirtschaftliche Gesamtlage in Schwierigkeiten, so ist die Bank besonders betroffen. Auch hier schreibt der Gesetzgeber inzwischen vor, daß die Banken ihre verschiedenen Risikoarten jeweils begrenzen müssen. Im Gegensatz zu den Höchstkreditgrenzen sind hier jedoch keine festen Grenzen vorgesehen


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