Ein Beispiel für derartige Konsortialgeschäfte kann die Emission von Wertpapieren am Kapitalmarkt oder an private Anleger sein. Der
Auftraggeber, der in diesem Fall den Erlös aus der Emission erhält, schließt
einen Vertrag mit einer Gemeinschaft von Banken, die meistens als
Verhandlungsführer einen Konsortialführer benennen. Die
Konsortialbanken verpflichten sich einen bestimmten Anteil an der Emission
abzunehmen und an ihre eigene Kundschaft oder an der Börse zu veräußern. Die Konsortialbanken gehen damit
das Risiko ein, bei nicht marktkonformer Preisbildung Teile der Emission auf
eigene Rechnung übernehmen zu müssen. Der Anteil an dem Provisionserlös wird
anhand der Konsortialquote ermittelt.
Bei der (gemeinsamen) Vergabe von sehr großen Krediten (Konsortialkrediten)
spricht man ebenfalls von einem Bankenkonsortium. Auch hier steht die
Risikoverteilung im Vordergrund. Ein anderer Grund kann die Notwendigkeit sein,
die Vorschriften im Kreditwesengesetz über die maximale
Kredithöhe einzuhalten. Im Falle einer Umschuldung einigen sich die bisherigen
Kreditnehmer und bilden ein Konsortium. Unter Umständen werden die bereits
vorhandenen Kreditsicherheiten gemeinsam im Rahmen eines Sicherheitenpools
gehalten und verwaltet
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