Bestellung des Pfandrechts. Die Verpfändung erfolgt durch Einigung der beiden
Parteien, dass ein Pfandrecht bestehen soll, und Übergabe des zu verpfändenden
Gegenstandes (Faustpfand). Durch die Übergabe wird der Pfandgläubiger Besitzer, aber nicht Eigentümer der verpfändeten
Sache.