Dabei akzeptiert ein Kreditinstitut (die Remboursbank) eine Tratte des Exporteurs. Dieser erhält dadurch die Sicherheit einer
Bank für die Bezahlung der Waren und kann so mit vergleichsweise geringem Risiko
die Waren an den Importeur
verschiffen.
Mit Übergabe vorher bestimmter Dokumente wird das Bankakzept erteilt.
siehe auch: Akzeptkredit