Es werden zwei Typen unterschieden:
- Festgelder welche eine feste Laufzeit haben. Am Ende der Laufzeit können sie
entweder als Sichteinlage
weitergeführt werden oder aber prolongiert (verlängert) werden. Bei Prolongation gilt meist der
aktuelle Zinssatz.
- Kündigungsgelder haben eine festgelegte Kündigungsfrist. Eine
Verfügung der Gelder ist damit erst nach Kündigung und Ablauf der
Kündigungsfrist möglich.
Eine vorzeitige Verfügung über Termineinlagen ist in der Regel nicht möglich,
allerdings können die Einlagen beliehen werden.
Die Bedeutung von Termingeldern und insbesondere von Kündigungsgeldern ist
stark zurückgegangen. Termingelder unterliegen (in der EU) der Mindestreservepflicht. Für Banken ergibt
sich im Vergleich zu Sichteinlagen eine bessere Disponierbarkeit und eine
bessere Verwertbarkeit für die Kreditvergabe.