Basel II bezeichnet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, die vom Basler Ausschuss für
Bankenaufsicht in den
letzten Jahren vorgeschlagen wurden. Die Regeln werden offiziell in der Europäischen
Union Ende 2006 in Kraft treten, finden
aber bereits heute in der täglichen Praxis Anwendung. Die Umsetzung in deutsches
Recht wird durch die "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) für die "zweite Säule" von Basel II sowie die Solvabilitätsverordnung (SolvV)
für die "erste" und "dritte Säule" von Basel II erfolgen.