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Ein Bausparvertrag kommt zustande, wenn ein Sparer mit einer Bausparkasse
einen entsprechenden Vertrag schließt. Ein Abschluss für Sparer, die das 18.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist nur in Ausnahmefällen möglich,
beispielsweise für Jugendliche, die vermögenswirksame Leistungen anlegen wollen.
Der Vertrag hat folgende Inhalte:
Tarif, Vertragssumme, Abschlussgebühr (etwa 1 % bis 1,6 % der Vertragssumme),
Guthabenverzinsung, Darlehenszins und Regelsparrate. Nach der Abgabenordnung (§
154 AO) muss eine Legitimationsprüfung vorgenommen werden. Eventuell ist ein
Freistellungsauftrag wegen des Zinsabschlags zu erteilen. Die allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind dem Sparer auszuhändigen.
Eine Aussage des Sparers über eine später geplante Verwendung der
Bausparmittel gegenüber der Bausparkasse ist nicht erforderlich
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