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Während der Sparphase wird das Bausparkonto durch regelmäßige eigene
Zahlungen und/oder vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers bis zur
vertraglich vereinbarten Mindestansparsumme (im Durchschnitt zwischen 30 % und
50 % der Vertragssumme) bedient. Sonderzahlungen, auch von Personen die nicht
Vertragsinhaber sind, sind jederzeit möglich.
Ein jährlicher Kontoauszug wird zum 31. Dezember eines jeden Jahres erstellt.
Er beinhaltet die Auflistung sämtlicher Buchungen (Soll und Haben) sowie die
verbuchten bzw. den an das Finanzamt abgeführten Zinsabschlag.
Gleichzeitig erhält der Sparer zu diesem Termin ein Formular für die
Beantragung der Wohnungsbauprämie für das abgelaufene Sparjahr
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