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Zugeteilt wird ein Bausparvertrag, wenn er an einem bestimmten Stichtag alle
Zuteilungsvoraussetzungen wie Mindestsparzeit, Mindestguthaben und
Mindestbewertungszahl erfüllt hat.
Je nach Bausparkasse kann sich an die Zuteilung eine Ruhephase oder die
Auszahlung anschließen.
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