Zur Geschichte des Kredites
Mitte des 1900 Jahrhunderts, zur Zeit der
Industrialisierung,bekam das Kreditwesen einen grossen Aufschwung.Als Mittel zur
Absatzförderung ,sowie um die Industrialisierung voran zu treiben,war das
Kreditwesen eine willkommene Erweiterung.
Es wurde die Ratenzahlung zur Begleichung von
Krediten eingeführt.
Das Kapital gründete Banken und brachte sein
Geld in die Industrie ein.Natürlich nicht umsonst.Damit das Geld der Geldgeber
nicht weniger wurde ,führte man die Zinsen ein.So waren beide Seiten zufrieden
,der eine bekam sein Geld (Kredit),der andere bekam es durch Ratenzahlung mit
Gewinn (Zinsen)zurück.
Diese Geschäfte waren für die Kreditnehmer
nicht immer zum Vorteil.So manch einer wurde mit extremen Wucherzinsen über den
Tisch gezogen.
In der heutigen Zeit regelt diese Geschichte
das bürgerliche Gesetzbuch.
Die Grundlage für das heutige Kreditgesetz
wurde 1991 mit dem Verbraucherkreditgesetz geschaffen.Es bietet Kreditgebern und
Kreditnehmern ein hohes Mass an Sicherheit.
Hier gibt es noch ein paar
Kreditgesetze,nachzulesen im bürgerlichen Gesetzbuch im zweiten
Buch- Recht der Schuldverhältnisse:
Hier einige
Kreditgesetze:
§ 488
Vertragstypische Pflichten beim Kreditvertrag § 489 Ordentliches Kündigungsrecht des
Kreditnehmers § 490 Außerordentliches
Kündigungsrecht § 491
Verbraucherkreditvertrag § 492
Schriftform, Vertragsinhalt bei Kreditverträgen § 493 Überziehungskredit § 494 Rechtsfolgen von Formmängeln in
Kreditverträgen § 495 Widerrufsrecht für
Kreditverträge § 496
Einwendungsverzicht, Wechsel- und Scheckverbot bei
Kreditverträgen § 497 Behandlung
der Verzugszinsen, Anrechnung von Teilleistungen in Kreditverträgen § 498 Fälligkeit des Gesamtbetrages bei
Teilzahlungsdarlehen in Kreditverträgen
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Infos zum Verbraucherkreditgesetz
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